Reise gebucht – Rechte bei Problemen? Wer kennt sich mit dem Reiserecht aus?
Reise gebucht – Rechte bei Problemen? Wer kennt sich mit dem Reiserecht aus?
by Healy on Jul 3rd, 2025 08:51 AM
Hallo zusammen,
ich plane aktuell eine Pauschalreise ins Ausland und frage mich, was eigentlich passiert, wenn der Veranstalter plötzlich etwas ändert – zum Beispiel Hotel oder Flugzeiten.
Kann ich dann einfach zurücktreten, oder muss ich das so hinnehmen?
Hat jemand schon mal von seinen Rechten bei Reisemängeln erfolgreich Gebrauch gemacht?
Healy
Posts: 33
Joined: 13.04.2025
Re: Reise gebucht – Rechte bei Problemen? Wer kennt sich mit dem Reiserecht aus?
by Healy on Jul 3rd, 2025 12:49 PM
jemand da, der helfen kann?
Healy
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Joined: 13.04.2025
Re: Reise gebucht – Rechte bei Problemen? Wer kennt sich mit dem Reiserecht aus?
by Ticktack on Jul 3rd, 2025 12:51 PM
Gute Fragen – denn genau diese Situationen sind durch das deutsche Reiserecht geregelt, das besonders seit der Reform 2018 deutlich verbraucherfreundlicher ist. Viele Rechte sind in den §§ 651a–651y BGB sowie in der EU-Pauschalreiserichtlinie verankert und gelten automatisch bei Pauschalreisen.
Wenn dein Reiseveranstalter wesentliche Leistungen der gebuchten Reise nachträglich ändert, z. B. das Hotel oder den Abflugzeitpunkt erheblich verschiebt, hast du grundsätzlich das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso, wenn der Preis nach Buchung um mehr als 8 % steigt. In solchen Fällen muss dich der Anbieter rechtzeitig informieren und dir auch Alternativen anbieten.
Außerdem hast du bei Mängeln während der Reise Anspruch auf Abhilfe – etwa bei Hygienemängeln, falscher Unterkunft oder Baulärm. Wird nichts unternommen, kannst du eine Preisminderung fordern, selbst Abhilfe schaffen und unter Umständen auch kündigen oder Schadensersatz verlangen. Wichtig ist, dass du Mängel vor Ort meldest und alles dokumentierst.
Bei besonders schwerwiegenden äußeren Umständen – z. B. Naturkatastrophen oder politischen Unruhen – darfst du sogar kurz vor Reisebeginn kostenfrei stornieren. Man spricht dann von „höherer Gewalt“, bei der auch der Veranstalter nicht haftet, dir aber trotzdem Rückerstattung leisten muss.
Ein hilfreicher Überblick über all diese Themen – von Rücktritt über Reisemängel bis zur Flugverspätung – findet sich im ausführlichen Ratgeber auf https://rechtstipps.net/reiserecht-umfassender-ratgeber-zu-ihren-rechten-als-reisender/. Dort wird erklärt, wie du deine Rechte konkret durchsetzen kannst – inklusive Gesetzestexten, Mustern und Tipps zur Beweissicherung.
Ich selbst musste vor zwei Jahren eine Reise wegen eines Vulkanausbruchs absagen. Dank der Infos aus diesem Ratgeber habe ich erfolgreich mein Geld zurückbekommen.
Also: Informieren lohnt sich, bevor man in den Urlaub startet – und im Fall der Fälle auch danach!