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Neue Regelung § 184b StGB – wie bewertet ihr die geplante Entschärfung?

Neue Regelung § 184b StGB – wie bewertet ihr die geplante Entschärfung?

by Healy on May 2nd, 2025 08:13 AM

Die jüngsten Änderungen des § 184b StGB werfen viele rechtliche und ethische Fragen auf. Besonders die geplante Entschärfung 2025 wird öffentlich intensiv diskutiert. Wie steht ihr zu dieser Neuregelung und ihrem Einfluss auf Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit?

Healy

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Re: Neue Regelung § 184b StGB – wie bewertet ihr die geplante Entschärfung?

by Ticktack on May 2nd, 2025 09:43 AM

Die geplante Entschärfung des § 184b StGB im Jahr 2025 ist eine direkte Reaktion auf die massiven Herausforderungen, die durch die Gesetzesverschärfung von 2021 entstanden sind. Damals wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte ausnahmslos als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft – unabhängig von der Schwere des Einzelfalls.
Diese pauschale Regelung führte in der Praxis zu zahlreichen Problemen. So mussten auch Personen, die versehentlich oder in gutem Glauben mit entsprechenden Inhalten konfrontiert wurden – etwa Lehrkräfte oder IT-Mitarbeiter –, mit drakonischen Strafen rechnen. Die Justiz war gezwungen, Freiheitsstrafen zu verhängen, obwohl der Unrechtsgehalt im Einzelfall oft gering war.
Die Reform 2025 bringt eine überfällige Differenzierung zurück ins Gesetz. Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten wieder mehr Ermessensspielraum, um zwischen schwerwiegendem kriminellen Verhalten und minderschweren Fällen zu unterscheiden. So wird das Strafmaß besser an den tatsächlichen Tatumständen und der individuellen Schuld ausgerichtet.
Wichtig ist dabei: Der Kinderschutz bleibt unangetastet. Die Reform bedeutet keine Schwächung der strafrechtlichen Verfolgung schwerer Delikte, sondern eine Präzisierung der Mittel. Dadurch wird das Strafrecht wieder verhältnismäßiger und gerechter – ohne seine Schutzfunktion zu verlieren.
Auch aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist die Entlastung sinnvoll. Ressourcen, die bislang für Bagatellfälle gebunden waren, können nun gezielter für die Verfolgung schwerer Fälle eingesetzt werden. Das verbessert die Effizienz des Systems insgesamt.
Die Neuregelung ist daher sowohl juristisch als auch gesellschaftlich ein Schritt in die richtige Richtung. Sie korrigiert ein überzogenes Gesetz, ohne dessen Grundintention – den Schutz von Kindern – zu gefährden. In einer differenzierten Demokratie ist es notwendig, auch emotional belastete Themen mit Maß und Rechtsklarheit zu behandeln.

Ticktack

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